Corporate governance | ESG Investing | Wealth Management

Wofür steht das „G“ in ESG?

Das „G“ in ESG steht für „Governance“ und bezieht sich darauf, ob Unternehmen ihre Geschäfte verantwortungsvoll führen.

Corporate Governance

  1. Corporate Governance befasst sich damit, wie Unternehmen mit dem gesamten Spektrum externer Stakeholder interagieren, darunter Wettbewerber, Lieferanten, Aktionäre und Regierungen.  
  2. In gewisser Weise ist dies die etablierteste der drei Säulen des „ESG Investing“ , da sich viele der Governance-Faktoren auf Fragen konzentrieren, die Investoren schon immer bedacht haben. Dahinter steht das Prinzip der „Investor Stewardship“ , welches besagt, dass Investoren mit Unternehmen zusammenarbeiten sollten, um sie zur Verbesserung ihrer Governance zu ermutigen.  
  3. Bessere Corporate Governance wird oft mit höheren und nachhaltigeren Renditen für die Aktionäre verbunden.

Good Governance neu definiert

 

Die Analyse der Corporate Governance hat sich über die Aktionärsrechte hinaus ausgeweitet und umfasst viele weitere Governance-Faktoren, insbesondere solche, die die Interaktionen eines Unternehmens mit Wettbewerbern, Lieferanten und Regierungen beeinflussen.

 

Investoren sollten erwarten, dass sich das Governance-Element des „ESG Investing“ weiterentwickelt, um sich ändernde Einstellungen widerzuspiegeln. Dabei ist ein verstärkter Fokus auf verbesserte Governance in vielen Regionen eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung in Umwelt- und Sozialfragen erfüllen.

 

Allgemein muss die Governance im Hinblick auf das Machtgleichgewicht zwischen den Unternehmensinteressengruppen ebenfalls mit den allgemeinen politischen Prioritäten auf nationaler und regionaler Ebene abgewogen werden.

Governance in der Wirtschaft: eine kurze Geschichte 


Vor dem 20. Jahrhundert:
Bedenken hinsichtlich der Macht von Unternehmen und der Notwendigkeit, verantwortungsbewusst zu handeln, sind nichts Neues. Im 17., 18. und 19. Jahrhundert gerieten Handelsgesellschaften wie die Niederländische Ostindien-Kompanie und die Britische Ostindien-Kompanie – die effektiv die ersten multinationalen Konzerne der Welt waren – schnell unter Beobachtung, und schließlich wurden Gesetze erlassen, um ihre Macht einzuschränken.

 

Der Beginn der Regulierung: Dies war jedoch eine ad-hoc-Reaktion auf spezifische Umstände und kein einheitlicher Rahmen zur Sicherstellung, dass Unternehmen die Interessen der Gesellschaft wahren. Der moderne Ansatz zur Regulierung von Unternehmen begann wohl im späten 19. Jahrhundert, als die USA das erste Gesetz – den Sherman Antitrust Act (1890) – verabschiedeten, um die wachsende monopolistische Macht großer dominanter Konglomerate, bekannt als Unternehmenstrusts, zu kontrollieren. Viele andere große Volkswirtschaften haben ähnliche Gesetze zur Förderung des Wettbewerbs im 20. Jahrhundert verabschiedet.

 

Das frühe 20. Jahrhundert: Nach dem großen Börsencrash von 1929 verlagerte sich der Fokus der Regulierung in den USA: Man wollte sicherstellen, dass Unternehmen genaue Finanzinformationen bereitstellten und dass die Kontrollaktionäre Minderheitsinvestoren nicht offen betrügen oder Märkte manipulieren konnten. Dazu wurde der Securities Act (1933) und der Securities Exchange Act (1934) verabschiedet.  

 

Höhere Standards in den 1970er Jahren: Governance wurde im Nachkriegswirtschaftsboom weniger wichtig und erst mit einer neuen Wirtschaftskrise in den 1970er Jahren begann die Securities and Exchange Commission, viele Themen rund um Finanzberichterstattung und der Verantwortlichkeit von Unternehmen gegenüber  Aktionären anzugehen. 1976 tauchte der Begriff „Corporate Governance“  erstmals im Federal Register, dem offiziellen Journal der US-Regierung, auf und im selben Jahr mussten börsennotierte Unternehmen erstmals einen Prüfungsausschuss aus unabhängigen Direktoren haben. Regierungen in Europa begannen in den 1990er Jahren, ähnliche Prinzipien zu übernehmen – meist als Reaktion auf Skandale und Krisen in ihren eigenen Märkten. Der britische Cadbury-Bericht (1992) beispielsweise veröffentlichte neue Empfehlungen zur Struktur von Unternehmensvorständen und Buchhaltungssystemen.

 

Investorenverantwortung im 21. Jahrhundert: Der Cadbury-Bericht hat dazu beigetragen, freiwillige Kodizes verschiedener internationaler Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern auszugestalten. Die Idee, dass Investoren aktiv ihre Befugnisse ausüben und Unternehmen zur Rechenschaft ziehen sollten, führte auch zum Konzept der „Investor Stewardship“  – der Zusammenarbeit mit Unternehmen, um sie zur Verbesserung ihrer Governance zu ermutigen – was ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Investitionen ist.

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“Das Akronym "ESG” steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen.

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